Presseerklärung „BürgerInnenversammlung“

Keine Spreeuferbebauung in Alt-Treptow!
Einladung zur BürgerInnenversammlung der „MieterInnen-Initiative Martin-Hoffmann-Str/Fanny-Zobel-Str“ in Zusammenarbeit mit „Karla Pappel – Stadtteilinitiative gegen Mieterhöhung & Verdrängung“ sowie dem „Initiativkreis Mediaspree-versenken!“.
Eingeladen sind :
1. Herr Hölmer (Bezirksbaustadtrat Treptow-Köpenick, SPD),
2. Robert Muschinski von „Mediaspree-versenken!“
3. sowie AnwohnerInnen der „MieterInnen-Initiative Martin-Hoffmann-Str/Fanny-Zobel-Str“.
Die Moderation wird von der örtlichen Stadtteilinitiative Karla Pappel gestellt.
Am Donnerstag den 2. August 2012, Karl Kunger Str. 55 (imLoesje) um 18.30 Uhr
Nachdem das „BMW-Guggenheimlab“ an der sogenannten „Cuvrybrache“ am Kreuzberger Spreeufer aufgrund von Protesten in einen anderen Stadtteil auswich, zeichnet sich ein weiterer Konflikt in Alt-Treptow ab.
Auch die AnwohnerInnen in Alt-Treptow lehnen die Bebauung des Spreeufers ab. Die MieterInnen haben sich zusammengetan und werden dazu den Bezirksbaustadtrat Hölmer als maßgeblich für das Bau- und Planungsverfahren Verantwortlichen befragen. Sie befürchten unter anderem, dass mit einer Bebauung des Spreeufers Mieterhöhungen und Verdrängungsprozesse ausgelöst werden.
Wie die Presse bereits berichtete, hatte der Investor AGROMEX GmbH & Co. KG für die Bebauung des Spreeufers einen nichtöffentlichen Architekturwettbewerb veranstaltet. In der Jury saßen je ein Vertreter des Senats als auch des Bezirks. Diese stimmten über den Entwurf ab, ohne
dass es zuvor ein Beteiligungsverfahren der BürgerInnen gegeben hatte. Unter diesen Umständen wird jede weitere Beteiligung der BürgerInnen an Bauplanungsverfahren zu einem demokratischen Feigenblättchen und ad absurdum geführt, da der Bürgerwille im Vorfeld bereits missachtet wurde.
Entscheidungen unter Mitwirkung der Politik hätten sich längst verfestigt, der Bürger darf nur noch die Vorgaben von Politik und Investor abnicken, so die AnwohnerInnen. Aktuell stellen sie diese Art der Bezirks- und Senatsbeteiligung in dem Entscheidungsprozess zu der geplanten Bebauung grundsätzlich in Frage.“

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