DER FISCH STINKT VOM KOPF HER!

Besitzeinweisungsverfahren oder wie baue ich eine Autobahn durch billige Mietwohnungen?

Oft kommen Mieter_innen in die Beratung, voller Panik, weil ihnen der Vermieter Kündigungen zugestellt hat und verlangt, dass sie innerhalb kürzester Frist ausziehen müssen. Gut, dass die Berater_innen dann meist erst einmal beruhigen könne, weil nach dem Recht und Gesetz niemand ohne ein Urteil eines Gerichts, eine Räumungsankündigung eines Gerichtsvollziehers und einer angemessenen meist dreiwöchigen Frist, in der Räumungsschutzanträge gestellt werden können, aus der Wohnung rausgeworfen werden kann. Diese Zeit reicht wenigstens, um Dinge zu ordnen und eine Rechtsverteidigung vorzubereiten. Sie reicht nicht immer, um im schlimmsten Fall eine neue Wohnung zu suchen, aber gibt zumindest eine Chance dafür.

Nicht so, wenn die Bundesrepublik Eigentümerin ist und beabsichtigt, Wohnungen abzureißen und einen Autobahn zu bauen… …dann steht ihr das sog. Besitzeinweisungsverfahren nach § 18 f Bundesfernstraßengesetz zur Verfügung, der es ihr erlaubt, durch eine landeseigene Enteignungsbehörde Mieter unabhängig davon, ob es eine Kündigung gibt bzw. diese wirksam ist innerhalb einer kurzen Frist von 3 bis 6 Wochen aus der Wohnung zu schmeißen.

So ist es bei den Mietern in der Beermannstr, 20 – 22 zu befürchten. Die Bundesrepublik Deutschland, durch Enteignungsverfahren Eigentümerin dieser Grundstücke geworden, lässt sich von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vertreten, die bei der ihr zugeordneten Enteignungsbehörde einen Antrag auf Einweisung in den Besitz der Wohnung, hilfsweise Enteignung des Mietrechts stellt. Nicht sie selbst tut das, sondern lässt sich dabei von der international tätigen Rechtsanwaltskanzlei White & Case mit Sitz in New York vertreten.

Diese stellt die entsprechenden Anträge kurz vor Weihnachten, die Behörde stellt sie den Mietern am 29. bzw, 30. Dezember 2014 zu. Von der Dreiwochenfrist, die den Mietern bis zu den Anhörungsterminen bleiben, ist so feiertagsbedingt bereits eine Woche verstrichen, als sie die umfangreichen Papiere am 5. Januar 2015 ihrer Anwältin übergeben können. Da die überwiegende Anzahl der der 31seitigen Antragsschrift beigefügten 24 Anlagen fehlen, heißt es Akteneinsicht zu beantragen, um die Unterlagen vollständig in Augenschein zu nehmen. Auch dadurch fällt eine weitere Woche weg. Ein Antrag auf Terminsverlegung, um sich ordentlich vorzubereiten, wird ohne Diskussion abgelehnt. Es gelingt gerade mal die Uhrzeit eines Termines auf den Nachmittag zu verschieben

Zum Anhörungstermin, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, stehen den einzelnen Mietern und ihrer Anwältin dann eine Übermacht von Senatsmitarbeitern und deren Anwälten gegenüber. Die sog. Enteignungskommission, die über den Antrag auf Besitzeinweisung entscheidet, besteht aus fünf Mitarbeitern der Senatsbehörde, die betonen, in diesem Verfahren unabhängig, d.h. nicht weisungsgebunden zu sein. Die Antragstellerin, also die Bundesrepublik Deutschland, wird von zwei Anwälten der o.g. Kanzlei vertreten, Dres. Berger und Schirmer, von denen ersterer versucht, eine ständige Drohkulisse aufrechtzuerhalten. Er setzt die ganze Zeit voraus, dass spätestens am 16. Februar 2015 der Beschluss wie gewünscht ergeht. Die Kommission widerspricht ihm nicht. Auf Aufforderung der Anwältin der Mieter_innen, wird zunächst lieblos versichert, das man nicht voreingenommen ist und das Ergebnis nicht feststehe, im Verlaufe der vielstündigen Verhandlungen wird es zum Ritual, dass die Anwältin dem RA des Senats ins Wort fällt und die Kommission auffordert, den Druck rauszunehmen und der Gegenseite zu untersagen, sich als Herrscher des Verfahrens aufzuspielen, immer mehr ohne Erfolg. Zur Unterstützung der beiden Anwälte erscheinen Frau Vietzke, Herr Huhn und Frau Richter, von der Bedeutung wohl in dieser Reihenfolge. Frau Vietzke übernimmt die Rolle des „bösen Bullen“, wobei der gute fehlt, und drückt mit ihrer ganzen Mimik und Körperhaltung ihr Missfallen daran zum Ausdruck, dass es die Mieter_innen gewagt haben, noch nicht auszuziehen. Immer wieder betont sie, was das dem Steuerzahler kostet, sie feilscht um jeden Euro Umzugs- und Renovierungsgeld, als wäre es ihr eigenes.

Herr Huhn ist offensichtlich so etwas wie der Bauleiter des Autobahnbaus. Er erklärt die Fakten des Vorgehens hinsichtlich der einzelnen Bauabschnitte. Auf Nachfrage gibt er zunächst geduldig Auskunft. Für den Abriss der Häuser, der an allen Gebäudeteilen angeblich gleichzeitig beginnen soll, wird die Zeit bis zum 24. August 2015 benötigt, man sei schon im Verzug,weil man am 12. Januar 2015 beginnen wollte. Zunächst wolle man alles entsorgen, sauber getrennt, nach Material, dann die Medien abschalten und die Häuser so abtragen, wie sie gebaut worden sind, also Stein um Stein. Auch auf die Frage, warum das alles jetzt passieren muss, wo das letzte Stück Autobahn auf diesem Grundstück erst 2022 fertig werden soll, hat er eine Antwort, man brauche das Gelände jetzt als Baustraße, nein der Platz bis zur S-Bahn reiche dafür nicht aus. Der Kommission reicht das, die Nachfragen werden als lästig empfunden. Dem Kommissionsvorsitzenden reichen die Darstellungen um sicher zu sein, dass der letzte Mieter am 16. Februar 2015 raus sein muss, besser schon am 6. Februar 2015, weil man dann ja nicht mehr entscheiden müsse. Kaum merkbar ist ab dann nur noch vom 6. Februar 2015 die Rede, den Mietern werden weitere 10 Tage geklaut. Es entsteht der Eindruck, als wolle man schnell Fakten schaffen, bevor es sich der Senat anders überlegt mit der Autobahn oder Gebäude besetzt oder für dringend benötigte Flüchtlingsunterkünfte akquiriert werden.

Frau Richter, die schon seit 2012 unermüdlich unpassende Wohnungsangebote schickt, zieht für jeden Mieter am Beginn der Verhandlung ein Wohnungsangebot aus der Tasche. Das sei jetzt das allerletzte. Die Kommission ist sichtlich erleichtert, damit sei ja alles geklärt. Einwendungen, die Wohnung entspreche nicht den Kriterien, insbesondere nicht den bisherigen Wohnungen, seien zu teuer, meist unrenoviert usw. werden weggewischt. Man sei ja eigentlich zu nichts verpflichtet. Die Mieter können der tüchtigen Frau Richter nur dankbar sein.

Hier und da kommt man noch mit zwei Monatsmieten Renovierungszuschuss und einer Monatsmiete Unkostenpauschale über den Tisch. Die Umzugspauschalen werden als großzügig tituliert. Mit einem Augenzwinkern wird erklärt, dass die Mieter über diese Almosen nicht abrechnen müssen. Es wird um Umzugsdaten gefeilscht. Man solle doch nicht auf den letzten Drücker umziehen, wenn quasi die Bagger schon vor der Tür stehen.

Ein faires Verfahren vor einer unabhängigen Kommission war das jedenfalls nicht.  Das man sich hier nicht einmal mehr die Mühe macht das einem seine Illusion aufrechterhalten werden, man lebe in einem Rechtsstaat, lässt tief blicken.

Verfasser_innen der Redaktion bekannt

Wir verweisen aus gegebenen Anlass auf folgende Webseite: http://besetzenstattraeumen.blogsport.de/

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