Wir haben in alten Unterlagen entdeckt, dass wir bereits vor drei Jahren darauf hingewiesen wurden, dass die Bebauung der M.Hoffmannstr. mit Townhouses (mit Eigentumswohnungen) illegal war. Die Information hatten wir aus einem Kontakt aus der BVV. Die damalige Nutzung der M.Hoffmannstr. sah eine geschlossene Riegel-Bebauung mit Mietwohnungen statt einer offenen Bauweise mit Eigentumswohnungen vor. Eine Änderung hätte damals über die BVV laufen müssen, da hier § 34 BauGB zur Anwendung gekommen wäre. Auf der Grundlage werden derzeit wohl die Bebauung der M.Hoffmannstr. mit weiteren Eigentumswohnungen genehmigt.
Genau mit diesem § drohte auch Baustadtrat Hölmer – nur der Lump hat ihn umgekehrt argumentativ benutzt. Auf der Versammlung der MieterInnen der Hoffmannstr./Fanny-Zobel-Str. mit ihm im Loesje, hatte er gesagt, die Bebauung bei Ablehnung des derzeitigen Bauinteresses von Agromex für uns „viel schlimmer werden würde“, weil dann der § 34 zum Zuge käme. Und dann wären Twintower und Allianzhochhaus die orientierenden Maßstäbe für die Bebauung direkt an der Spree (von der wir wissen, dass sich das von dem jetzigen Antrag von Agromex nicht unterscheidet).
An diesem üblen Vorgehen wird noch mal deutlich wie schmutzig die Verwaltung und Politik unterwegs ist – im gegengesetzten Interesse der Mieter_Innen.
Wir waren damals zu schwach und erst als Stadtteilinitiative im Aufbau, als das wir in der Lage gewesen wären die Bedeutung der Information richtig einzuordnen und damit auch noch die richtigen Schritte zu unternehmen.
§ 34 BauGB bedeutet unseren Wissensstands nach, dass die Bebauung von der Wohnumgegend abhängig ist und dem angepasst sein muss. Da die Bebauung nicht mit Eigentumswohnungen und mit Townhouses vorgesehen war, sondern als Riegelbebauung mit Mietwohnungen ähnlich derer auf der anderen Seite der M.Hoffmannstr und in der Fanny-Zobel-Str., stehen die jetzigen alleinstehenden Gebäude mit Eigentumswohnungen auf illegalem Hintergrund. Natürlich sind jetzt darüber vollendete Tatsachen geschaffen (Ziegert, Stadtgrün u.a z.B.), die das Viertel im negativem Sinne prägen.