Wir haben in alten Unterlagen entdeckt, dass wir bereits vor drei Jahren darauf hingewiesen wurden, dass die Bebauung der M.Hoffmannstr. mit Townhouses (mit Eigentumswohnungen) illegal war. Die Information hatten wir aus einem Kontakt aus der BVV. Die damalige Nutzung der M.Hoffmannstr. sah eine geschlossene Riegel-Bebauung mit Mietwohnungen statt einer offenen Bauweise mit Eigentumswohnungen vor. Eine Änderung hätte damals über die BVV laufen müssen, da hier § 34 BauGB zur Anwendung gekommen wäre. Continue reading