Architekten Ralf Großbongardt und Claudia Ostwald scheitern vor Gericht

Vor Gericht scheiterten die Architekten Großbongardt und Ostwald mit einem Strafverfahren. Beide hatten vor 1 ½ Jahren eine Anzeige gestellt. Vorwurf:  „Verleumdung“ und „Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz“ , gestellt gegen eine Teilnehmerin eines Kiezspazierganges am 31.10. 2010 im Reichenbergerkiez.

Anlass der Anzeige im Reichenbergerkiez war ein Flugblatt (wir dokumentieren es im Anhang), auf dem die beiden Architekten namentlich benannt wurden als mitverantwortlich für die Zerstörung einer grünen Oase mitten am Schmollerplatz 1 in Alt-Treptow. Durch den Bau von Eigentumswohnungen würde der Verdrängungsprozess und Mieterhöhung forciert (in der Tat wurden Teile des Schmollerplatzes von einfache Wohnlage in mittlere Wohnlage „aufgewertet“). Das Flugblatt nahm kein Blatt vor den Mund und machte die TeilnehmerInnen des Kiezspazierganges nicht nur mit der Autonummer und dem Aussehen der beiden Architekten bekannt, sondern auch mit dem Architekturbüro im Reichekiez, in dem sie arbeiteten.

Der Polizei war das Anlass genug eine TeilnehmerIn zu kontrollieren und einige Zeit später auch ihre Wohnung nach dem Flugblatt zu durchsuchen (die Polizei befand sich aber an einer falschen Adresse). Der Prozess wurde mehrmals angesetzt aber immer wieder verschoben. Der Richter hatte kein großes Verurteilungsinteresse aber Herr Großbongardt machte u.a. auch Druck beim Bezirk und jammerte dort z.B. über jenes Flugblatt auf einer öffentlichen Sitzung. Die Staatsanwaltschaft hatte zusätzlich ein politisches Interesse zur Verurteilung und war nicht bereit den Fall zu den Akten zu legen, da solche wirkungsvollen Flugblätter unterbunden und bestraft gehörten. Folglich kam es immer wieder zu Prozessversuchen. Doch auch der letzte Disziplinierungsversuch scheiterte; der Richter war allenthalben nur zu einer Einstellung der Strafe bereit. Gegen Zahlung von 100,- € an einen gemeinnützigen Verein. Der Vorwurf der Verleumdung durch die angebliche Verteilerin war längst fallengelassen worden. Mit dem Foto wurde der Verstoß gegen das Kunsturheberrecht begründet. Doch das Foto der beiden Architekten stammte, laut vertraulichen Aussagen an Karla Pappel aus dem Umfeld von Claudia Ostwald, aus dem Internet. Genauer gesagt von ihrer Webseite, auf der sie für ihre bis heute umstrittene Baugruppe am Schmollerplatz Werbung betrieben. So ist das. Man möchte schon für sich werben und von allen gekannt werden. Bekanntheitsgrad bringt neue Aufträge mit sich. Vielleicht. Aber bitteschön keine Kritik. Und schon gar nicht mit Foto. Dann gibt es eine Strafanzeige. Erbärmlich. Und peinlich zugleich.

Aber wie gesagt; die Einstellung der Verfahrens diente nur zur Gesichtswahrung einer politisch motivierten Staatsanwaltschaft und den beiden Architekten. Im Grunde ist es ein Freispruch. Dumm gelaufen für die beiden Architekten, die ihr nächstes Verdrängungsprojekt im Kiez demnächst angehen wollen: die Baugruppe Gartenhaus in der Krüllsstrasse im Kungerkiez.

Auch in besagter Krüllsstraße übrigens (dort wo die Architekten als Projektentwickler demnächst bauen wollen) kam es damals, zwei Wochen zuvor, zu einer sehr windigen Personalienfeststellung im Rahmen einer nachmittäglichen Besetzung im Anschluss an einen Kiezspaziergang. Auch hier mussten die Bestrebungen seitens der Polizei – für die Arbeit eines Wachschutzes Gelder einzutreiben – fallen gelassen werden.

P.S.: Das Flugblatt, welches wir im Anhang dokumentieren, wurde in einer Zeitung (Interim) der Autonomen veröffentlicht. Angeblich ist die Zeitung auch deswegen beschlagnahmt worden. Dankenswerterweise haben wir die Zeitung noch aus einem Archiv fischen können, sonst wüssten wir gar nicht genau was Gegenstand des geplatzten Prozesses  gewesen ist.

Flugblatt

2 comments