In einer aktuelle Erhebung der Mietpreise in Berlin (deren Daten dem kommenden Mietspiegel zugrunde gelegt werden) heißt es, dass in den beliebtesten Straßen die Mieten bei Neuabschlüssen innerhalb von drei Jahren um 18 bis 22 Prozent auf 8,20 bis 10 Euro stiegen.
In Alt-Treptow steigen sie sogar weit über 30 Prozent. Es ist also ein superbeliebter Kiez, vor allem für Vermieter, Investoren und die „alternativen“ Baugruppenyuppies.
Hier nur eines von vielen Beispielen:
Die neuen Münchner Eigentümer eines Hauses in der „schicken“ Kiefholzstraße in Alt-Treptow, haben das Münchner-Schickeria-Mietpreisniveau gleich mitgebracht. Sie boten über die Muro Bauplanungs GmbH eine 2-Zimmer-Altbau-Wohnung (vor 10 Jahren saniert, mit Gaszentralheizung und Balkon) für Netto kalt: 8,00 €/qm, Warmmiete: 10,50 €/qm + Kaution + Provision + Staffelmietvertrag.
Der Mietspiegel zeigt für dieses Haus eine Spanne von 3,65 – 6,00 €/qm, der reale Mietspiegel-Wert der Wohnung ist etwa in der Mitte bei höchstens 5€/qm.
Mit dieser Quadratmeter-Miete von 8 Euro liegt die Wohnung mehr als 33% über der Obergrenze des Mietspiegels. Ab 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt eine Ordnungswidrigkeit (nach dem sogenannten Mietwuchergesetz, gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz) vor. Diese kann jedoch nur dann angewandt werden, wenn die Stadtentwicklungssenatorin Junge-Reyer (SPD) einen angespannten Wohnungsmarkt feststellt. Doch sie weigert sich beharrlich. Ihre Statistiken zeigen einen entspannten Wohnungsmarkt, obwohl die Wirklichkeit ganz anders aussieht. Und die unter verschlussgehaltene Statistiken ihrer Behörde eine andere Sprache sprechen, so ein Insider. Die Nachfrage übersteigt das Angebot immer mehr. Im preisgünstigen Segment findet sich kaum noch was und im Bereich der Hartz IV-Tauglichkeit ist längst ein akuter Notstand ausgebrochen. Der Berliner Innenstadtring soll Hartz-IV-frei werden, sonst würde die Praxis anders aussehen.
Solange also das Mietwuchergesetz nicht angewendet werden kann, dank des Berliner Senats, solange können die Vermieter bei Neuvermietungen so viel Miete verlangen wie sie wollen und sie tun es! Das wiederum erhöht die ortsüblichen Vergleichsmieten, was sich im nächsten Mietspiegel niederschlägt. Nun können die Vermieter auch bei den langjährig vermieteten Wohnungen nachziehen und mit einer Mieterhöhung als „Anpassung an die Mietspiegelobergrenze“ zuschlagen.
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