DIE UN-KINDERRECHTSKONVENTION, das REGELWERK ZUM SCHUTZ DER KINDER WELTWEIT besagt in Artikel 31: Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben, staatliche Förderung
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
(2) Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.
Hier sieht man eine lebhafte Kinderschar, die lebendig, froh und ausgelassen einer munteren Freizeitbeschäftigung, dem Fußballspielen, nachkommt. Der geeignete Platz und Raum dafür ist offensichtlich gegeben.
Hier sieht man eine Gruppe von geschäftstüchtigen, gewinnorientierten Profiteuren, denen sowohl das Wohl der Kinder als auch die gesunde Umgebung für die übrigen Bewohner der umliegenden Wohnhäuser völlig egal ist.
Das Ergebnis dieses frevelhaften Tuns ist im folgenden dargestellt:
Rigoroses Abholzen der Bäume und Sträucher
Weitgehender Kahlschlag auf dem vorher der Erholung dienendem Gelände
Natürlich alles unter Bewachung von Polizei und privatem Wachschutz: Es muss ja mit „gewalttätigem Widerstand“ von alten Menschen und Kindern gerechnet werden, ha, ha, ha …
… aber vielleicht deshalb
Und so erbärmlich zugerichtet sieht der einstmals zur Erholung dienende Platz nun aus:
Hier noch einmal ganz deutlich:
Bäume und Sträucher weg, kahles Gelände, kein Platz für Erholung und Freizeitbeschäftigung für Kinder und Anwohner
Und so soll es wohl möglich weitergehen:
Noch mehr Dreck, Staub, Lärm und weitere sonstige Behinderungen und Belästigungen für die Anwohner werden schon geplant
Übrigens, im Baugesetzbuch (BauGB) §1 Abs. 5 Satz 2 und 3 sind u. a.
eine der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung, eine menschenwürdige Umwelt, die Sicherung der Wohnbedürfnisse, der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere der Familien, der jungen und alten Menschen festgeschrieben. Dazu gehören auch die Belange der alten und jungen Anwohner, aber auf keinen Fall die der potentiellen zukünftigen Wohnungseigentümer, die mal locker 7000.-€ für den Quadratmeter hinblättern können und auch nicht die der zukünftigen Mieter, die durch ihre Mieten den Profit der Wohnungseigentümer sichern helfen. Wer sich so eine Wohnung leisten kann, der hat keine Wohnungsnot, für den dürfen keine Bäume fallen und keine Spiel- und Erholungsflächen geräumt werden.