Warnung: Mieterhöhungen bei „Stadt & Land und anderen städtischen Wohnungbaugesellschaften!

Wir rufen auf zur Gegenwehr! Doch erst einmal zu den Fakten:

Es gibt nun ein Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten, unterzeichnet vom Senat und den landeseigenen Wohnungsgesellschaften.

Mit dem Beschluss des „Mietenbündnis“ am 4.Sept. 2012, ist der Anfang des Jahres ausgegebene Mieterhöhungs-Stopp für die 6 städtischen Wohnungsbaugesellschaften jedoch aufgehoben. Diese werden jetzt alle bisher zurückgehaltenen Mieterhöhungs-Schreiben rausschicken (ca. 50000-60000).

Dieses „Mietenbündnis“, angeblich geschaffen, um bezahlbare Wohnungen in der Innenstadt zu gewährleisten und der steigenden Mietspiegel-Spirale entgegen zu wirken, wird nun Auslöser für die Versendung zehntausender Mieterhöhungen. Damit soll angeblich gleich auch die Machbarkeit des Mietenbündnisses geprüft werden – Verarschung, nennt man das normalerweise.

Alle, die eine Mieterhöhung von einer der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften bisher erhalten haben oder noch erhalten werden, sollten diese dann erst einmal prüfen lassen, ob sie überhaupt noch gerechtfertigt ist oder, nach dem Mietenbündnis beurteilt, ungültig ist.

Wir koordinieren, nach unseren Kräften und Möglichkeiten, gemeinsame Vorgehensweisen gegen Mieterhöhung. Nochmal werden wir uns von Stadt & Land nicht verarschen lassen! Meldet Euch! Auch im Falle anderer Wohnungsbaugesellschaften.
Ein Video (Protest bei Stadt und Land) von 2010. Damals mobilisierten Stadt & Land MieterInnen und Karla Pappel schon einmal. Auf diese Erfahrungen bauen wir auf!

Einige der Regelungen des  Mietenbündnisses (gilt nur für die 6 städtischen Wohnungsbaugesellschaften degewo, GESOBAU, GEWOBAG, HOWOGE, STADT UND LAND und WBM):

  • Sozialverträgliche Miethöhe für Bestandsmieter durch Einführung individueller Lösungen mittels einer Sozialklausel
  • Bei Mieterhöhungsverfahren Beschränkung der individuellen Nettokaltmiete auf 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens sowie Härtefallregelungen bei individuellen Härten
  • Die genannten individuellen Lösungen greifen auch bei Sozialwohnungen, bei denen die Mieterhöhungen aus den planmäßigen Fördermittelreduzierungen resultieren
  • Vermittlung in strittigen Fällen durch eine Schiedsstelle
  • Bei Wiedervermietung wird innerhalb des S-Bahnrings jede zweite Wohnung und außerhalb des S-Bahnrings jede dritte Wohnung quartiersbezogen zur ortsüblichen Vergleichsmiete an Haushalte mit Anspruch auf Wohnberechtigungsschein vergeben.
  • Fairer Wohnungstausch bei gewünschter Wohnungsverkleinerung, die städtischen Wohnungsbaugesellschaften bilden hierzu einen gemeinsamen Pool.
  • Mieterhöhungen maximal um 15 % in 4 Jahren entsprechend Berliner Bundesratsinitiative und max. bis zum Berliner Mietspiegel (statt derzeit 20 % in 3 Jahren)
  • Modernisierungsumlage maximal 9 % der aufgewandten Kosten entsprechend Berliner Bundesratsinitiative und Gewährleistung verträglicher Mietbelastungen modernisierter Wohnungen
  • Umfassende Einbeziehung der Mieterschaft in den Modernisierungsprozess

Quelle: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnenswerte_stadt/de/aktuell/mietenbuendnis.shtml

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