Liegenschaftsfonds: Wohnen mit Geflüchteten als Kündigungsgrund.
Das seit 25 Jahren bestehende Berliner Wohn- und Kulturprojekt„Wagenburg Schwarzer Kanal e.V.“ steht erneut vor existenziellenProblemen.
Für das Gelände in der Kiefholzstraße in Neukölln, aufwelches das Projekt Anfang 2010 von Mitte ausweichen musste, sollen seit2 Jahren neue Verträge geschlossen werden. Waren zunächst nur die Mietforderungen seitens des Liegenschaftsfonds für den Schwarzen Kanal das wesentliche Problem, sind es nun rassistische Bedingungen im neuen Vertragsentwurf, die eine Einigung unmöglich machen.
Der Liegenschaftsfonds besteht auf Klauseln im Mietvertrag, wonach das„Obdach geben“ oder die „Unterbringung von Flüchtlingen“ Grund für eine fristlose Kündigung seien. *
So sei, Zitat: “ …der Vetrag unverzüglich zu beenden… wenn der Verein „Wagenburg Schwarzer Kanal e.V.“ auf der Mietfläche Flüchtlingen Obdach gewährt.“
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